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Einkommen der freiberuflichen Rechtsanwälte

Der Honorarblog macht sich Sorgen um den Anwaltsberuf und geht davon aus, dass es unter freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten eine relativ große Gruppe geben muss, die sich vom Einkommen her knapp am Existenzminimum bewegen.

Die Befürchtungen werden auf Zahlen der Legal Tribune Online gestützt, die errechnet haben, dass der Durchschnittsumsatz eines Rechtsanwalts bei ca. 100.000 Euro pro Jahr liegt, dem eine Kostenquote von 50% gegenübersteht. Das würde wiederum bedeuten, dass allein nach Abzug der Kosten ein Anwalt noch vor Steuern lediglich auf ein Monatsgehalt von etwa 4.000 Euro kommen kann, im Durchschnitt wohlgemerkt. Daher ist sicher davon auszugehen, dass es zahlreiche Einzelanwälte geben muss, die deutlich unter diesem Durchschnitt liegen und somit nur knapp über dem Existenzminium.

Vielleicht müssen sich einige Anwälte eingestehen, vom Typ her nicht für die Selbstständigkeit gemacht zu sein und in ein Angestelltenverhältnis wechseln.


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